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SWI 3, März 2011, Seite 139

VwGH zur Verjährungsunterbrechung durch EAS-Anfrage

  • Detaillierte Anfrage des Finanzamtes an das Bundesministerium für Finanzen („EAS-Anfrage“) ist taugliche Unterbrechungshandlung

Der im Bankenwesen tätige niederländische Staatsangehörige B bekleidet verschiedene Funktionen, unter anderem in Amsterdam, Paris und London. 1997 wird er eingeladen, er möge die Privatisierung einer Tochtergesellschaft der UNB (eines ungarischen Kreditunternehmens), und zwar der Österreichischen CW-Bank, in die Wege leiten. Am wird gegen B beim BMF eine anonyme Anzeige wegen vermuteter Einkommensteuerhinterziehung eingebracht, weil er im Zuge der Beendigung seiner Tätigkeit bei der CW-Bank von der UNB eine inoffizielle, nicht versteuerte Abfindung erhalten habe. Das führt zu einer Anzeige des (damaligen) Finanzamtes für den 1. Bezirk, Prüfungsabteilung Strafsachen Wien, an die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung und im Weiteren zur Vornahme einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung. In der Folge erstattet das genannte Finanzamt eine Sachverhaltsdarstellung an das Finanzamt Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf als Finanzstrafbehörde erster Instanz und berichtet der dortigen Veranlagungsstelle.

Im weiteren Verlauf ergeht seite...

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