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SWI 7, Juli 2006, Seite 306

Vorübergehende Wohnsitzverlegung in die Schweiz

(BMF) - Verlegt ein 30-jähriger Österreicher (ledig, keine Kinder, kein Lebenspartner), der im Jahr 2005 eine Maklertätigkeit in Österreich aufgenommen hat, seinen Wohnsitz für voraussichtlich zwei bis drei Jahre in die Schweiz, dann kann damit eine Verlagerung der Ansässigkeit im Sinn des DBA-Schweiz verbunden sein, wenn der Wohnsitz in Österreich aufgegeben wird und ein Wechsel in die "beschränkte Steuerpflicht" eintritt. Ob diese Gegebenheiten im Einzelfall tatsächlich vorliegen, ist eine Sachverhaltsfrage und kann daher nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen entschieden werden.

Als Sachverhaltsfrage stellt sich auch die Beurteilung dar, ob mit dem Wohnsitzwechsel eine Betriebsaufgabe, eine Betriebsverlegung oder eine Betriebsunterbrechung verbunden ist. Wird in der Schweiz keine weitere Maklertätigkeit ausgeübt und ist wahrscheinlich, dass der Betrieb in einem relativ kurzen Zeitraum (etwa drei Jahre) in ähnlicher Weise wieder in Österreich aufgenommen wird, dann spricht dies für ein bloße Betriebsunterbrechung und nicht für eine Betriebsaufgabe oder eine Betriebsverlegung (Rz. 5638 ESt-RL).

Liegen eine Betriebsunterbrechung und ein Wechsel in die beschränkte Ste...

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