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SWI 7, Juli 2006, Seite 298

Pensionsabfindung bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses

Die internationale Zuweisung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit folgt dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte, die aus den außerhalb der Schweiz erbrachten Dienstleistungen herrühren, auch dann der österreichischen Besteuerung, wenn die Zahlung erst nach der Wohnsitzverlegung erfolgt.

Nach Auffassung des BM für Finanzen sind alle jene Zahlungen kausal mit der Tätigkeit als Dienstnehmer verknüpft, die bei Wegdenken dieser Tätigkeit nicht angefallen wären. Aus dieser Perspektive betrachtet sind daher auch die vom Unternehmen einem Mitarbeiter zugesagten Pensionsleistungen als Entgelt für die erbrachte Aktivtätigkeit anzusehen, da sie - bei Wegdenken der Aktivtätigkeit - so wie die Aktivbezüge ebenfalls nicht zufließen würden. Allerdings werden diese Ruhegehälter, die für frühere unselbständige Tätigkeit gezahlt werden, durch Artikel 18 DBA-Schweiz aus der Zuteilungsregel des Artikels 15 herausgelöst und damit de...

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