Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
DBA-Entlastungsverordnung und ausländische gemeinnützige Körperschaften
(BMF) - Es bestehen keine Bedenken, wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen nach "eigenen Arbeitnehmern" und "eigenen Betriebsräumlichkeiten" mit "Ja" beantworten. (EAS 2727 v. )