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SWI 6, Juni 2006, Seite 247

Anwendung des DBA-USA auf US-Sportler

Nimmt ein in den USA ansässiger Sportler an inländischen Turnieren teil, dann sind die an ihn gezahlten Vergütungen gemäß Artikel 17 Abs. 1 DBA-USA in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn die von diesem Sportler erzielten Einnahmen die Jahresfreigrenze von 20.000 $ nicht übersteigen. Es ist unerheblich, ob der Sportler bei der Erzielung seiner Einnahmen selbständig oder unselbständig tätig ist. Desgleichen ist irrelevant, ob der Sportler in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig oder gemäß § 26 Abs. 2 BAO wegen Überschreitens der 6-monatigen Aufenthaltsdauer in die unbeschränkte Steuerpflicht eintritt.

Übersteigen die Vergütungen nicht den Jahresbetrag von 10.000 Euro, ist als Voraussetzung für eine DBA-konforme Freistellung vom Steuerabzug für eine Dokumentation gemäß § 2 Abs. 2 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, zu sorgen, wobei jedoch keine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist; diese wäre nur bei Bestand eines inländischen Zweitwohnsitzes nötig. (EAS 2702 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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