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Übergangsregelung für die Veräußerungsgewinnbesteuerung nach Artikel 13 Abs. 7 DBA-USA
Durch Artikel 13 Abs. 7 DBA-USA wird das Besteuerungsrecht an den Gewinnen, die ein in den USA ansässiger Gesellschafter aus der Veräußerung seiner Beteiligungen S. 247an österreichischen Kapitalgesellschaften erzielt, noch bis 2010 für Österreich aufrechterhalten, wenn
• "Vermögen" von einer in den USA ansässigen Person in eine österreichische Kapitalgesellschaft eingebracht wurde und
• "in Anwendung des Umgründungssteuergesetzes" keine Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes erfolgt ist.
Hat eine US-Gesellschaft im Jahr 1998, sonach noch im Geltungsbereich des DBA-USA aus dem Jahr 1956, eine Beteiligung an einer niederländischen Gesellschaft in eine österreichische Tochtergesellschaft eingebracht, dann ist damit zwar das oberwähnte erste Tatbestandselement der Übergangsregelung verwirklicht.
Dieser Vorgang im Jahr 1998 konnte aber nach inländischem allgemeinen Steuerrecht keine Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes auslösen, weil die Veräußerung einer Beteiligung an einer im Drittausland (Niederlande) ansässigen Gesellschaft durch die in den USA ansässige Gesellschafterin keiner beschränkten Steuerpflicht nach § 98 EStG in Österreich unterliegt. Der Umstand, dass der Einbringungsvorgang lediglich für Belange der Befreiun...