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SWI 3, März 2011, Seite 138

Update 2010 des OECD-Musterabkommens

Gerald Toifl

Der Rat der OECD hat am nach der Teilrevision 2008 eine weitere Teilrevision des OECD-MA verabschiedet. Zentrale Punkte der Teilrevision sind die Neufassung des Art. 7 OECD-MA und die damit im Zusammenhang stehenden Änderungen des Kommentars zu Art. 7 OECD-MA. Digeronimo/Kolb (IWB Nr. 1 vom , 26 ff.) geben einen umfassenden Überblick über die Änderungen im OECD-MA und im OECD-Kommentar. Sie weisen u. a. darauf hin, dass auch die Ergebnisse des Berichts zu kollektiven Anlageinstrumenten in den Kommentar zu Art. 1 OECD-MA eingeflossen sind. Dabei geht es zum einen um die Frage, unter welchen Voraussetzungen kollektive Anlageinstrumente (insbesondere Investmentfonds) selbst abkommensberechtigt sind. Zum anderen enthält der Kommentar aber auch Hinweise darauf, wie die Vertragsstaaten Verfahren einführen können, um solchen kollektiven Anlageinstrumenten zu ermöglichen, die Abkommensvorteile für ihre Anleger einzufordern, wenn – wie dies etwa bei österreichischen Investmentfonds nach wohl h. M. der Fall ist – das kollektive Anlageinstrument nicht selbst abkommensberechtigt ist.

Rubrik betreut von: Toifl
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