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Rat: Durchführungsvorschriften zur Auslegung der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie
Der Rat hat am die Verordnung Nr. 1777/2005 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften für das gemeinsame Mehrwertsteuersystem angenommen (ABl 2005 L 288/1). In der Verordnung werden bestimmte Aspekte der 6. MwSt-RL dargelegt; Ziel ist es, zu gewährleisten, dass in Fällen, in denen es zu Divergenzen bei der Anwendung der 6. MwSt-RL kommt oder kommen könnte, die nicht mit dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts zu vereinbaren sind, die Anwendung des Mehrwertsteuersystems stärker auf das Ziel des Binnenmarkts ausgerichtet wird.
Ziel der neuen Vorschriften, die im Juli 2006 in Kraft treten, ist eine Präzisierung des MwSt-Rechts, insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:
• Ort der Lieferung bestimmter Arten von Gegenständen bzw. der Erbringung bestimmter Arten von Dienstleistungen der Leistungsort;
• Befreiung bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer;
• Besteuerungsgrundlage für Mehrwertsteuerzwecke;
• Definition von auf elektronischem Wege erbrachten Dienstleistungen;
• Buchhaltungsangaben für die vereinfachte Regelung zur Anwendung der Mehrwertsteuer durch nicht in der EU ansässige Erbringer elektronischer Dienstleistungen.
Die Vorschriften der Verordnung Nr. 177...