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EuGH: Differenzbesteuerung für von Leasingunternehmen ohne Vorsteuerabzug erworbene Gegenstände zulässig
Der EuGH befasste sich im Urteil vom , Rs. C-280/04, Jyske Finans A/S mit der Auslegung der Art. 13 Teil B lit. c und 26a Teil A lit. e der 6. MwSt-RL betreffend Umsätze durch den Wiederverkauf gebraucht erworbener Fahrzeuge. Den Ausgangsrechtstreit führte Jyske Finans A/S, die ein Autoleasingunternehmen betreibt, gegen die dänischen Steuerbehörden. Jyske Finans A/S erwirbt entweder Neuwagen oder Gebrauchtwagen. Bei der Anschaffung Letzterer ist keine im Preis enthaltene Mehrwertsteuer abziehbar, soweit die Verkäuferin nach den nationalen Rechtsvorschriften keine Mehrwertsteuer in Bezug auf den Fahrzeugpreis schuldet. Zwischen und S. 184 verkaufte Jyske Finans A/S 145 gebraucht erworbene Fahrzeuge. Die dänischen Steuerbehörden forderten Jyske Finans A/S im Mai 2001 zur Abfuhr von Mehrwertsteuer in Höhe von 2.236.413 DKK (etwa 299.500 Euro) auf, die nach Auffassung der Steuerbehörde auf diese Wiederverkäufe geschuldet wurde.
Jyske Finans A/S wandte sich beim Vestre Landsret gegen diese Steuerforderung und machte geltend, dass eine Zahlung ihrerseits auf eine Doppelbelastung mit Mehrwertsteuer hinauslaufen würde, da sie das Abzugsrecht für die Mehrwertsteuer nicht habe ausüben können, die ...