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SWI 4, April 2006, Seite 156

Signing-Bonus und Entgelt für die Verpflichtung zu einem Konkurrenzverbot

Schließt ein niederländischer Staatsbürger mit Lebensmittelpunkt in Österreich mit einer schweizerischen Gesellschaft einen Dienstvertrag ab, auf Grund dessen er zum Großteil in der Schweiz teilweise aber auch in Österreich und in Drittstaaten beruflich tätig wird, dann sind seine Arbeitslöhne auf die Tätigkeiten in der Schweiz einerseits und auf die Tätigkeiten in Österreich und in den Drittstaaten andererseits aufzuteilen. Auf Grund von Artikel 15 des DBA-Schweiz steht der Schweiz das Besteuerungsrecht nur an jenem Teil der Arbeitslöhne zu, der auf Tätigkeiten in der Schweiz entfällt, während das Besteuerungsrecht an den übrigen Arbeitslöhnen Österreich als Ansässigkeitsstaat übertragen wird.

Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, in welcher Form die Arbeitslöhne zufließen, als Barzahlungen oder Sachzuwendungen bzw. als laufende Leistungen oder als Einmalzahlungen in Bonusform. Nach diesen Regelungen ist daher auch das Besteuerungsrecht an jenem Entgelt zwischen der Schweiz und Österreich aufzuteilen, das als Bonus anlässlich des Abschlusses des Dienstvertrages zufließt (Signing-Bonus bzw. Einstiegsprämie siehe auch EAS 1305) und das als weiterer Bonus für die Einhaltung eines ...

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