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SWI 4, April 2006, Seite 154

DBA-Entlastungsverordnung und ausländische Künstler

Durch die DBA-Entlastungsverordnung wurde unter anderem festgelegt, dass ab bei ausländischen Künstleragenturen für den "Künstleranteil" der Vergütungen keine Steuerentlastung an der Quelle mehr vorgenommen werden darf; dies hat vor allem für jene Fälle Bedeutung, in denen nach der Verwaltungspraxis in der Vergangenheit auf der Grundlage des BFH-Urteils vom , BStBl. II 1984, 828, eine DBA-Entlastung in Anspruch genommen werden konnte, wenn die Agentur in DBA-Ländern (z. B. in Belgien) ansässig war, mit denen keine dem Artikel 17 Abs. 2 OECD-MA vergleichbare Regelung enthalten war.

Im Gefolge der VwGH-Rechtsprechung zu den ausländischen Künstleragenturen (; , 2000/14/0165) musste diese Verwaltungspraxis aufgegeben werden. Es wird nunmehr jener Auslegung gefolgt, die sich aus Z 8 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 17 OECD-MA ergibt. Danach kann Artikel 17 Abs. 1 so ausgelegt werden, dass er einen Besteuerungsdurchgriff durch die Künstleragentur unmittelbar auf den Künstler gestattet ("echter Künstlerdurchgriff"). Eine belgische Künstleragentur kann daher ab die Rückzahlung des vom Künstleranteil einbehaltenen Steuerabzugsbetrages nicht mehr mit Erfolg auf das anzuwend...

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