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SWI 3, März 2006, Seite 146

EuGH: Vermietung von Telefon- und Fernsehgeräten sowie Unterbringung von Angehörigen i. d. R. keine umsatzsteuerbefreiten Krankenhausleistungen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-394/04 und C-395/04, Diagnostiko & Therapeftiko Kentro Athinon-Ygeia AE, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Zurverfügungstellung von Telefonen und die Vermietung von Fernsehgeräten an Krankenhauspatienten sowie die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen der Krankenhauspatienten als mit der Krankenhausbehandlung und der medizinischen Behandlung eng verbundene Umsätze von der Mehrwertsteuer zu befreien sind.

Diese Fragen stellten sich in einem Rechtsstreit zwischen der Diagnostiko & Therapeftiko Kentro Athinon-Ygeia AE (in weiterer Folge: Ygeia), einer griechischen juristischen Person privaten Rechts, deren Gesellschaftszweck die Erbringung von Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen ist, und der griechischen Finanzverwaltung wegen deren Weigerung, die Zurverfügungstellung eines Telefons und die Vermietung von Fernsehgeräten an Krankenhauspatienten sowie die Unterbringung und Verpflegung der Begleitpersonen dieser Patienten als mit der Krankenhausbehandlung und der medizinischen Behandlung eng verbundene Umsätze von der Mehrwertsteuer zu befreien.

Die zuständige griechische Steuerbehörde vertrat die Auffassung, dass di...

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