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Arbeitskräfteüberlassung als steuerfreie Auslandsmontage nur bei Überlassung an einen inländischen Betrieb
In zwei Erkenntnissen des Jahres 2005 hat der Verwaltungsgerichtshof die von der Finanzverwaltung vertretene Rechtsansicht zu § 3 Abs. 1 Z 10 EStG verworfen, wonach eine Personalgestellung nur dann begünstigt sei, wenn sie an ein inländisches Unternehmen und anlässlich der Errichtung begünstigter Vorhaben erfolge (LStR Rz. 56).
Den beiden Entscheidungen lagen folgende Sachverhalte zu Grunde:
Erkenntnis , 2002/13/0024: Ing. G wurde mit Vertrag vom für zwei Jahre befristet nach Singapur entsendet (Arbeitskräfteüberlassung). Die vom österreichischen Dienstgeber, der V-GesmbH, in dieser Zeit im Inland gezahlten Bezüge wurden, gestützt auf § 3 Abs. 1 Z 10 EStG, nicht versteuert. Ing. G war in dieser Zeit als Präsident der Firma V, Singapur, und als Vizepräsident für Marketing und Verkauf im pazifischen Raum tätig. Das Aufgabengebiet umfasste die Absatzpolitik und den Verkauf und enthielt die Planung, Beratung und Schulung der Kunden sowohl vor als auch nach Verkauf und Lieferung. Weiters zählte auch die Beratung der Geschäftsführung bezüglich Geschäftsanbahnungen mit Österreich und den umliegenden Ländern zu seinem Aufgabengebiet.
Erkenntnis , 2001/13/0226: Eine österreichische GmbH stellte im Jahr 1995 einen ihrer Dienstnehmer (P) ihrer ...