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Treaty override im Internationalen Steuerrecht
Nach der sowohl in Deutschland als auch in Österreich herrschenden Meinung gehen DBA als völkerrechtliche Verträge grundsätzlich entgegenstehendem innerstaatlichen Recht vor. Diese herrschende Meinung geht aber davon aus, dass der innerstaatliche Gesetzgeber verfassungsrechtlich durchaus in der Lage sei, sich durch eindeutige gesetzliche Anordnungen über abkommensrechtliche Besteuerungsverbote hinwegzusetzen, d. h. ein treaty overide zu begehen. K. Vogel vertritt schon seit längerem die These, dass ein treaty override durch den innerstaatlichen Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht zulässig sei. Rust (IStR 2005, 843 ff.) nimmt diese These auf und zeigt anhand des deutschen Grundgesetzes Argumentationslinien auf, welche die Ansicht von K. Vogel unterstützen. Rust vertritt insbesondere die Ansicht, dass denjenigen DBA, die jünger sind als das treaty-overriding-Gesetz, stets der Vorrang einzuräumen ist. Aber auch im Hinblick auf ältere DBA können aus dem deutschen Grundgesetz Argumente abgeleitet werden, die gegen die Zulässigkeit des treaty overriding sprechen.