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SWI 2, Februar 2006, Seite 095

EuGH: Einschränkung des Vorsteuerabzugs aufgrund nicht steuerbarer Subventionen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Zuge der von der Kommission gegen Frankreich und Spanien eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren hat der EuGH in seinen Urteilen vom , Rs. C-243/03, Kommission/Frankreich und Rs. C-204/03, Kommission/Spanien festgestellt, dass Frankreich und Spanien dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen haben, indem sie den pro rata-Satz für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen i. S. d. Art. 19 der 6. MwSt-RL auch in jenen Fällen angewendet haben, in denen Steuerpflichtige ausschließlich besteuerte Umsätze i. S. d. der 6. MwSt-RL erbracht haben, diese aber zum Teil mittels nicht steuerbarer Subventionen finanziert haben.

Nach Art. 17 Abs. 5 der 6. MwSt-RL ist der Vorsteuerabzug nur für den Teil der Mehrwertsteuer zulässig, der auf den Betrag der steuerpflichtigen Umsätze entfällt. Nach Art. 19 Abs. 1 der 6. MwSt-RL ergibt sich der pro rata-Satz des Vorsteuerabzugs nach Art. 17 Abs. 5 der 6. MwSt-RL aus einem Bruch. Dieser enthält im Zähler den je Jahr S. 096ermittelten Gesamtbetrag der zum Vorsteuerabzug nach Art. 17 Abs. 2 und 3 berechtigenden Umsätze, abzüglich der Mehrwertsteuer; im Nenner den je Jahr ermittelten Gesamtbetrag der im Zähler stehenden sowie der nicht zum V...

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