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EuGH: Einschränkung des Vorsteuerabzugs aufgrund nicht steuerbarer Subventionen
Im Zuge der von der Kommission gegen Frankreich und Spanien eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren hat der EuGH in seinen Urteilen vom , Rs. C-243/03, Kommission/Frankreich und Rs. C-204/03, Kommission/Spanien festgestellt, dass Frankreich und Spanien dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen haben, indem sie den pro rata-Satz für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen i. S. d. Art. 19 der 6. MwSt-RL auch in jenen Fällen angewendet haben, in denen Steuerpflichtige ausschließlich besteuerte Umsätze i. S. d. der 6. MwSt-RL erbracht haben, diese aber zum Teil mittels nicht steuerbarer Subventionen finanziert haben.
Nach Art. 17 Abs. 5 der 6. MwSt-RL ist der Vorsteuerabzug nur für den Teil der Mehrwertsteuer zulässig, der auf den Betrag der steuerpflichtigen Umsätze entfällt. Nach Art. 19 Abs. 1 der 6. MwSt-RL ergibt sich der pro rata-Satz des Vorsteuerabzugs nach Art. 17 Abs. 5 der 6. MwSt-RL aus einem Bruch. Dieser enthält im Zähler den je Jahr S. 96ermittelten Gesamtbetrag der zum Vorsteuerabzug nach Art. 17 Abs. 2 und 3 berechtigenden Umsätze, abzüglich der Mehrwertsteuer; im Nenner den je Jahr ermittelten Gesamtbetrag der im Zähler stehenden sowie der nicht zum V...