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SWI 2, Februar 2006, Seite 091

EuGH: Methode für die Berechnung der Mehrwertsteuer bei Reisebesorgungsleistungen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-291/03, MyTravel plc, hatte sich der EuGH mit Fragen hinsichtlich der Methode für die Berechnung der Mehrwertsteuer bei Reisebesorgungsleistungen i. S. d. Art. 26 der 6. MwSt-RL auseinanderzusetzen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde:

Die MyTravel plc veranstaltet Pauschalreisen im Ausland. Sie kauft die Unterkunft regelmäßig bei Dritten. Da sie eine eigene Fluglinie besitzt, übernimmt sie jedoch im Allgemeinen die Beförderung der Reisenden an deren Urlaubsort. Auch verkauft sie an S. 092Reisende als "Nur-Flug" bezeichnete Einzelflugscheine an Bord ihres eigenen Flugzeugs oder bei anderen Firmen erworbene Sitze sowie an andere Reiseveranstalter sogenannte "en gros verkaufte Sitze". Sie gab ihre Mehrwertsteuererklärung für die Jahre 1995 bis 1999 unter Anwendung der TOMS-Regelung (Tour Operators' Margin Scheme VAT Notice) ab, wonach der Gesamtbetrag, den der Reiseveranstalter erhalten hat, auf die von Dritten erworbenen Leistungen und die eigenen Leistungen nach Maßgabe der tatsächlichen Kosten jedes Bestandteils aufgeteilt wird. Nach dem Ergehen des (Rs. C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, ...

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