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SWI 2, Februar 2006, Seite 089

EuGH: Großmutterzuschüsse einmal gesellschaftsteuerpflichtig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-494/03, Senior Engineering Investments BV hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob "Großmutterzuschüsse" sowohl auf Ebene der Tochter- als auch auf Ebene der Enkelgesellschaft der Gesellschaftsteuer unterliegen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde:

Die Senior Engineering Investments BV (im Folgenden: Senior BV oder Tochtergesellschaft) ist in den Niederlanden ansässig und die Tochtergesellschaft der Senior Engineering Investments Ltd. (im Folgenden: Senior Ltd. oder Großmuttergesellschaft) hat ihren Sitz im Vereinigten Königreich. Die Senior BV verfügt über eine Tochtergesellschaft, der Senior Engineering Trading Gesellschaft für Autozulieferteile mbH (im Folgenden: Senior GmbH oder Enkelgesellschaft). Die Senior GmbH ist in Deutschland ansässig. Am leistete die Großmuttergesellschaft Senior Ltd. an ihre Enkelgesellschaft Senior GmbH einen Betrag i. H. v. DM 10.071.000,-. In Deutschland wurde auf diesen Vorgang bei der Senior GmbH keine Gesellschaftsteuer erhoben, da Deutschland die Gesellschaftsteuer mit Wirkung zum abgeschafft hatte. In den Niederlanden musste die Senior BV Gesellschaftsteuer i. H. v. 1 % des von der Gr...

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