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Revisionsprotokoll zum DBA Deutschland
Am haben Österreich und Deutschland ein Revisionsprotokoll zum DBA Deutschland unterzeichnet. Dabei geht es um die Umsetzung des OECD-Standards für Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen durch Anpassung der Informationsaustauschklausel des DBA an Art. 26 OECD-MA. Danach sind auf Ersuchen die Informationen zu übermitteln, die für die Besteuerung im ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich sind. Österreich wird nach dem Inkrafttreten des Revisionsprotokolls auf deutsche Ersuchen steuererhebliche Bankinformationen übermitteln, ohne dass die bisher von der Rechtsprechung geforderte Voraussetzung der förmlichen Einleitung eines Strafverfahrens in Deutschland erfüllt sein muss. Die konkreten Anforderungen an ein Auskunftsersuchen sind im Revisionsprotokoll festgehalten. Nach seinem Inkrafttreten wird der erweiterte Informationsaustausch zu Bankinformationen für Steuerjahre bzw. Veranlagungszeiträume anzuwenden sein, die am oder nach dem beginnen.