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Das Konkurrenzverbot im WTBG 2017 und AngG
Aktuelle Judikatur zum Klientenschutz
Das Konkurrenzverbot ist ein wesentlicher Ausfluss der Treuepflicht des Dienstnehmers zum Dienstgeber. Unterschiede gibt es jedoch nicht nur zwischen Angestellten und Arbeitern, sondern auch differenzierter zwischen Angestellten und Dienstnehmern bei Wirtschaftstreuhändern. Die Unterschiede sind wesentlich und gerechtfertigt, wie der OGH in seiner Entscheidung vom , 8 ObA 48/20x, erkannt hat.
1. Sachverhalt
Die Beklagten waren bei einem Wirtschaftstreuhänder als Bilanzbuchhalterinnen tätig. Das monatliche Bruttoentgelt betrug unter 1.500 Euro.
Nachdem die Beklagten eine Buchhaltungsgesellschaft gründeten, kündigten sie ihre Dienstverhältnisse.
Beide Dienstverträge enthielten eine Klausel mit der Bezeichnung „Klientenschutz“.
Inhalt dieser Konkurrenzklausel war, dass sie die Dienstnehmerinnen verpflichtete, zwei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses Klienten des Arbeitgebers weder mittelbar noch unmittelbar zu betreuen. Als Vertragsstrafe wurde der eineinhalbfache Jahresumsatz des Arbeitgebers mit dem betreffenden Klienten vereinbart.
Der ehemalige Arbeitgeber als Kläger brachte vor, dass die Beklagten gegen das in § 77 Abs 10 WTBG 2017 normierte Konkurrenzverbot während ihrer aufrechten Dienstverhä...