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SWI 11, November 2005, Seite 555

VwGH zur Anrechnung (Rückzahlung) ausländischer Quellensteuern

- Gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung Österreichs zur Anrechnung (Rückzahlung) der in Belgien DBA-konform einbehaltenen Quellensteuer auf Zinseinkünfte?

Die Beschwerde führende Gesellschaft hat ihren Sitz und den Ort ihrer Geschäftsleitung in Österreich und bilanziert zum 31. Dezember. Zu ihrem Unternehmensgegenstand zählt neben der Verwaltung und Vermietung von Gebäuden u. a. die Beteiligung an anderen, gleichen oder ähnlichen Zwecken dienenden Unternehmen, ausgenommen Bankgeschäfte. Sie war zumindest im Streitjahr 1997 u. a. an der AH SA in Brüssel zu 99 % und an der C SA in Luxemburg zu 99,92 % beteiligt. Die C SA in Luxemburg war wiederum zu 99 % und die Beschwerde führende Gesellschaft zu 1 % an der C SA Brüssel beteiligt. Die Beschwerde führende Gesellschaft hatte der Tochtergesellschaft AH SA Brüssel und der Enkelgesellschaft C SA Brüssel Darlehen gewährt und dafür Zinsen erhalten. Der belgischen Steuerverwaltung wurden für diese Zinsen Steuern in Höhe von 15 % der erhaltenen Zinsen, nämlich für die Jahre 1995 und 1996 zusammen umgerechnet 590.656,01 Euro abgeführt.

Mit ihrer Körperschaftsteuererklärung 1997 erklärte die Beschwerde führende Gesellschaft Einkünfte aus Gewerbe...

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