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Steuerrechtliche Behandlung einer im Inland tätigen englischen Limited
In Folge der liberalen Rechtsprechung des EuGH wird in der letzten Zeit in der Praxis zunehmend die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll sein kann, anstelle der Gründung einer inländischen GmbH eine englische Limited zu errichten. Wesentlicher Vorteil sind die in Großbritannien - in Vergleich zu Deutschland und Österreich - nicht bestehenden Vorschriften über die Ausstattung einer Limited mit einem bestimmten Stammkapital. Korts/Korts (BB 2005, 1474 ff.) untersuchen die dabei auftretenden Fragen aus der Sicht des Steuerrechts. Die Autoren führen insbesondere aus, warum die Besteuerung der vom englischen Stammhaus ausgeschütteten Dividenden nur in Deutschland erfolgen kann und warum die Limited verpflichtet ist, Kapitalertragsteuer analog einer deutschen GmbH abzuführen. Hinsichtlich der an den Director der Limited geleisteten Lohnzahlungen und der damit verbundenen Lohnsteuer muss unter Umständen mit der Gefahr verdeckter Gewinnausschüttungen gerechnet werden.