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SWI 11, November 2005, Seite 554

Steuerrechtliche Behandlung einer im Inland tätigen englischen Limited

Gerald Toifl

In Folge der liberalen Rechtsprechung des EuGH wird in der letzten Zeit in der Praxis zunehmend die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll sein kann, anstelle der Gründung einer inländischen GmbH eine englische Limited zu errichten. Wesentlicher Vorteil sind die in Großbritannien - in Vergleich zu Deutschland und Österreich - nicht bestehenden Vorschriften über die Ausstattung einer Limited mit einem bestimmten Stammkapital. Korts/Korts (BB 2005, 1474 ff.) untersuchen die dabei auftretenden Fragen aus der Sicht des Steuerrechts. Die Autoren führen insbesondere aus, warum die Besteuerung der vom englischen Stammhaus ausgeschütteten Dividenden nur in Deutschland erfolgen kann und warum die Limited verpflichtet ist, Kapitalertragsteuer analog einer deutschen GmbH abzuführen. Hinsichtlich der an den Director der Limited geleisteten Lohnzahlungen und der damit verbundenen Lohnsteuer muss unter Umständen mit der Gefahr verdeckter Gewinnausschüttungen gerechnet werden.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. Gerald Toifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien sowie Lehrbeauftragter am Institu...
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