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Von deutscher Künstleragentur "eingekaufte" Inlandsgastspiele ausländischer Theater
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einer deutschen Künstleragentur-GmbH Verträge über Inlandsgastspiele ausländischer Theater ab und verpflichtet daraufhin die deutsche GmbH diese Theater entsprechend zu diesen Gastspielen, dann dürfen auf Grund des Artikels 17 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbsteuerungsabkommens die an die deutsche GmbH gezahlten Gesamtvergütungen dem Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG unterworfen werden. Aufgrund der VwGH-Judikatur ( und , 2000/14/0165) ist aber eine ausländische Künstleragentur nach innerstaatlichem Recht nicht steuerpflichtig, da sie nicht "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" ist; steuerpflichtig sind nur die von der Agentur engagierten Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung. Die Besteuerung ist daher kraft innerstaatlichem Recht auf jenen Teil der Vergütung einzuschränken, der an die Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung weiterfließt. Die Betreiber ausländischer Theater (z. B. Theater-AGs) sind im Sinn der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Mitwirkende und daher - nach inländischem Recht - steuerpflichtig.
Erzielt das ausländische Theater aus dem inlän...