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Niederländische Vorstände einer österreichischen Kapitalgesellschaft
Nach Rz. 981 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 wird in Österreich als übliche Vertragsgestaltungsform für die Anstellung eines Geschäftsführers jene eines Dienstvertrages gesehen; doch ist eine Anstellung auf Grund eines freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages nach dieser Richtlinienregelung nicht schlechthin ausgeschlossen. Gleiches gilt nach Rz. 982 für Vorstandsmitglieder einer AG.
Sind zwei der drei im Firmenbuch eingetragenen Vorstände einer österreichischen AG in den Niederlanden ansässig und zugleich Dienstnehmer einer zu 9 % an der österreichischen AG beteiligten niederländischen GmbH, die sie zur Erfüllung der Vorstandsobliegenheiten lediglich sporadisch nach Österreich entsendet, dann wird vorweg im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung zu klären sein, ob die beiden niederländischen Vorstandsmitglieder in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ihre Arbeitskraft (als Vorstandsmitglieder) S. 507im Sinn von § 47 EStG der österreichischen AG oder der niederländischen GmbH "schulden". Denn davon hängt ab, ob aus steuerlicher Sicht der gewählten Gestaltungsform überhaupt gefolgt werden kann, derzufolge die unter dem Titel "Management Services" gezahlten Vergütungen der ös...