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SWI 10, Oktober 2005, Seite 494

EuGH: Das Ende der DBA-Meistbegünstigung?

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Mit Urteil vom , Rs. C-376/03, entschied der EuGH in der Rs. D. über Fragen des niederländischen Gerechtshofs-Hertogenbosch betreffend die Meistbegünstigung im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen. Der dem Urteil zugrunde liegende Ausgangsrechtsstreit betraf Herrn D., der in Deutschland wohnt. Am bestand sein Vermögen zu 10 % aus Immobilienvermögen in den Niederlanden. Das restliche Vermögen war hingegen in Deutschland belegen. Herr D. wurde für das Jahr 1998 als gebietsfremder Steuerpflichtiger in den Niederlanden zur Vermögensteuer herangezogen. Obgleich nicht 90 % des Wertes seines Vermögens in den Niederlanden belegen war, beantragte Herr D. unter Berufung auf das Gemeinschaftsrecht, ihm den im niederländischen Vermögensteuergesetzes für in den Niederlanden Ansässige vorgesehenen Freibetrag zu gewähren. Der Antrag wurde von den Finanzbehörden abgelehnt. Dagegen erhob Herr D. Klage beim Gerechtshofs-Hertogenbosch, mit der er geltend machte, es liege eine Diskriminierung insbesondere nach den Art. 56 EG und 58 EG und nach dem belgisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen vor. Da dem Gerechtshofs-Hertogenbosch fraglich erschien, wie das gemeinschaftsrechtliche Vorbringen ...

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