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Europarechtliche Bedenken hinsichtlich der Besteuerung ausländischer Familienstiftungen
Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Hinblick auf einen möglichen Verstoß des § 15 AStG (Außensteuergesetz) gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrages eingeleitet. § 15 AStG sieht bei ausländischen Familienstiftungen - darunter fallen in der Praxis regelmäßig auch österreichische Privatstiftungen - eine unmittelbare Zurechnung der Erträge der ausländischen Familienstiftung an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Begünstigte vor. Kellersmann/Schnitger (IStR 2005, 253 ff) kommen in einer umfassenden Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Errichtung ausländischer Familienstiftungen regelmäßig von der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art 56 EG geschützt wird. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf die Durchgriffsbesteuerung der laufenden Einkünfte der Familienstiftung an die Begünstigten. Neben einem Verstoß durch diese Durchgriffsbesteuerung sehen Kellersmann/Schnitger auch in dem bei Errichtung der ausländischen Familienstiftung anzuwendenden höheren Steuersatz einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art 56 EG als gegeben an.