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Die Berücksichtigung ausländischer Verlustrückträge im österreichischen Steuerrecht
CONSIDERATION OF FOREIGN LOSSES CARRIED BACKWARD OF A FOREIGN PERMANENT ESTABLISHMENT UNDER AUSTRIAN TAX LAW
The repayment of foreign corporation tax that results from a loss carried backward of a foreign permanent establishment also has to be considered in Austria in connection with the Austrian parent company, due to the fact that payments of foreign corporation tax can be credited in Austria. Section 295a Austrian Federal Administrative Tax Act can be applied for the procedure for repayment. An obligation for tax payers to apply Section 295a Austrian Federal Administrative Tax Act does not exist.
1. Ausgangssachverhalt und Fragestellung
Eine in Großbritannien ansässige Betriebsstätte einer österreichischen Kapitalgesellschaft erzielte im Wirtschaftsjahr X 2 Gewinne, die entsprechend dem britischen Steuerrecht in Großbritannien versteuert wurden. In Übereinstimmung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien-Österreich (Art. 24 Abs. 2) wurde die in Großbritannien entrichtete Körperschaftsteuer im Rahmen der Veranlagung der österreichischen Kapitalgesellschaft in Österreich angerechnet.
Im Folgejahr erzielte die britische Betriebsstätte einen Verlust, der in Übereinstimmung mit dem britischen Körperschaftsteuerrecht in das Jahr X 2 rückgetragen und mit dem damals erzielten Gewinn verr...