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Genussscheinerträge aus Deutschland
Haben österreichische Investoren von deutschen Banken emittierte Genussscheine erworben, für die ein fester Verzinsungsbetrag und eine 11-jährige Laufzeit vereinbart worden ist, nach deren Ablauf lediglich der hingegebene Nennbetrag zurückgezahlt wird (sonach keine Substanzgenussscheine), unterliegen die erzielten Zinserträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung.
Der Umstand, dass im Fall von Verlusten der deutschen Banken die Zinsenzahlungen eingestellt würden und die Verluste auch aliquot das hingegebene Genussrechtskapital aufzehren würden, macht aus den Genussscheinen keine "Gewinnobligationen". Denn das Entscheidende an Gewinnobligationen ist eine Teilnahme an der Gewinnerzielung S. 409des Emittenten der Teilschuldverschreibungen. Eine Teilnahme an der Verlustentwicklung vermag aus den Wertpapieren keine Gewinnobligationen zu machen; und zwar auch dann nicht, wenn die Teilnahme an der Verlustentwicklung nur bedingt erfolgt (nämlich bedingt, dass in der Zukunft diese Verluste nicht durch Gewinne wieder neutralisiert werden).
Der Begriff der "Gewinnobligationen" ist im Geltungsbereich des Abkommens vom in keiner Weise verändert worden. Wenn...