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Besteuerung deutscher Regisseure
Mit dem ab eingetretenen Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland vom unterliegen in Deutschland ansässige Regisseure, die freiberuflich für ein österreichisches Theater tätig sind, nicht mehr der österreichischen Besteuerung. Üben sie hingegen ihre Tätigkeit als Dienstnehmer eines österreichischen Theaters aus, unterliegen ihre Bezüge der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung.
Die Lohnsteuerpflicht solcher im Arbeitnehmerverhältnis in Österreich tätigen Regisseure ist gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 EStG mit dem 20%igen Steuersatz wahrzunehmen, da sie als Künstler von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG umfasst sind. (EAS 2640 v. )