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Schweizerisches Orchestergastspiel
Anlässlich von Konsultationen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im Wesentlichen die Rechtswirkungen des Artikels 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entfaltet (EAS 1726). Daraus folgt, dass dann, wenn seitens eines österreichischen Veranstalters ein schweizerisches Orchester zu einem Gastspiel verpflichtet wird, das hierfür gezahlte Bruttoentgelt dem Steuerabzug von 20 % unterliegt.
Beruft sich das Orchester darauf, dass die Aktivitäten seiner Künstler überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Schweiz gefördert werden und dass daher gemäß Artikel 17 Abs. 2 DBA-Schweiz Steuerfreistellung in Österreich zu erfolgen habe, dann könnte der Steuerabzug in Österreich risikofrei nur dann unterlassen werden, wenn eine diesbezügliche Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern beigebracht wird; denn nur wenn eine von dieser zuständigen Behörde (Artikel 3 Abs. 1 lit. d DBA-Schweiz) ausgestell...