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SWI 8, August 2005, Seite 404

Hotelanmietung durch irischen Reiseveranstalter

(BMF) - Werden von einem irischen Reiseveranstalter (einer Tochtergesellschaft einer ebenfalls in Irland ansässigen Muttergesellschaft) 75 % der Zimmer eines österreichischen Hotels durchgehend für fünf Jahre angemietet, um darin Schulskiwochen für irische Kinder anzubieten, dann deutet alles darauf hin, dass allein hierdurch eine inländische Betriebstätte des irischen Reiseveranstalters begründet wird. Der bloße Umstand, dass die Zimmer - die (wegen günstigerer Preisgestaltung) ganzjährig exklusiv dem irischen Reiseveranstalter zur Verfügung stehen - tatsächlich nur von Ende Dezember bis Anfang April genutzt werden, ändert nichts daran, dass sie eine feste Einrichtung in Österreich bilden, in der die Tätigkeit des irischen Unternehmens (teilweise) ausgeübt wird.

Wurde der Mietvertrag mit der irischen Muttergesellschaft abgeschlossen, dann kann dies nicht dazu führen, dass die Räumlichkeiten zur Betriebstätte dieser Muttergesellschaft werden, da darin nicht die betriebliche Tätigkeit der Muttergesellschaft, sondern jene der Tochtergesellschaft ausgeübt wird (siehe im Übrigen auch EAS 1979 betreffend eine regelmäßige 4-monatige Anmietung österreichischer Hotels durch tschechische Rei...

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