Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 8, August 2005, Seite 403

VwGH: "Trennungsgelder" an türkische Bauarbeiter nicht lohnsteuerfrei

- Dagegen differenzierende Verordnung und Praxis zum "kleinen Trennungsgeld im Baugewerbe"

Die Arbeitgeberin, eine GmbH & Co KG, schließt mit Arbeitnehmern folgende Vereinbarung: "Hiermit wird vereinbart, dass N. N. wohnhaft in ... ab ein Trennungsgeld nach § 9 Abs. 2 Bauarbeiterkollektivvertrag erhält. Grund: Der Arbeitnehmer hat seinen ständigen Wohnort am Arbeitsort, seine Familie jedoch ihren Wohnsitz (Familienwohnsitz) in der Türkei. Somit kann dem Arbeitnehmer eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz infolge der großen Entfernung nicht zugemutet werden".

Im Verfahren vor dem VwGH ist die sozialversicherungsrechtliche Behandlung dieses "Trennungsgeldes" strittig, wobei der VwGH auch auf die lohnsteuerliche Behandlung Bezug nimmt.

Der VwGH führt aus: Die Beschwerdeführerin übersieht ferner (drittens), dass bei einem ausländischen Familienwohnsitz die als "Trennungsgelder" - wenn auch auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift des Kollektivvertrages - ausbezahlten Entgelte keine Begünstigung in lohnsteuerrechtlicher oder beitragsrechtlicher Hinsicht genießen, insbesondere nicht unter § 26 Z 7 EStG 1988 oder § 49 Abs. 3 Z 1 ASVG fallen (vgl. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom , Slg. Nr. 5277/F, und v...

Daten werden geladen...