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SWI 8, August 2005, Seite 402

Advanced Pricing Agreements in der deutschen Praxis

Gerald Toifl

Advanced Pricing Agreements dienen der Vermeidung von Verrechnungspreiskonflikten. Viele Staaten haben hierzu bereits spezielle Verfahrensvorschriften erlassen. Anders ist die Rechtslage in Deutschland und Österreich. Allerdings werden sich auch diese beiden Länder dem internationalen Trend auf Dauer kaum entziehen können. Grotherr (IStR 2005, 350 ff.) untersucht, welche verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen künftig diesbezüglich im deutschen Recht geschaffen und welche konkreten Vorgaben von der Finanzverwaltung zum Inhalt einer Verrechnungspreiszusage gemacht werden müssten, damit dieses Instrument auch in Deutschland von den Unternehmen und Konzernen stärker in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund der insoweit vergleichbaren Rechtslage in Deutschland und Österreich sind die Überlegungen von Grotherr auch auf die österreichische Rechtslage übertragbar.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. Gerald Toifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien sowie Lehrbeauftragter am Institut für österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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