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SWI 3, März 2011, Seite 94

Geschäftsführerentsendung aus Tschechien zur österreichischen Tochtergesellschaft

Entsendet eine operativ tätige tschechische Kapitalgesellschaft den bei ihr angestellten Geschäftsführer aufgrund eines mit der österreichischen Tochtergesellschaft abgeschlossenen Personalgestellungsvertrags nach Österreich, damit dieser 50 % seiner Arbeitszeit als eingetragener Geschäftsführer der Leitung der österreichischen Tochtergesellschaft widmet, kann im Hinblick auf die ab geltenden Einkünftezurechnungsgrundsätze der Rz. 104 EStR davon ausgegangen werden, dass die im Umlageweg von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Vergütungen der tschechischen Muttergesellschaft als deren eigene Einkünfte zuzurechnen sind (siehe insb. das Beispiel in Rz. 104 Z 6 EStR). Steht damit außer Streit, dass die Zahlungen der österreichischen Tochtergesellschaft Einkünfte der tschechischen Muttergesellschaft sind, dann erübrigt es sich, auf der Grundlage von Rz. 981 LStR noch zu untersuchen, ob möglicherweise inländische Lohnsteuerpflicht der österreichischen Tochtergesellschaft bestehen könnte, da ein und dieselben Einkünfte nicht gleichzeitig zwei Personen als deren Einkünfte zugerechnet werden können.

Rz. 104 EStR löst aber nicht die Frage, ob unter den gegebenen Umständen der Fall eines steuerlich anzuerkennenden Personalges...

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