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SWI 8, August 2005, Seite 375

Öffentlich subventionierte Produktionskosten einer französischen Künstlergruppe

(BMF) - Die Hauptverantwortung für die Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 3 und/oder 4 DBA-Frankreich für einen Auftritt einer französischen Künstlergruppe in Österreich vorliegen, trägt die französische Steuerverwaltung. Denn sie muss bestätigen, dass die Gastspieltätigkeiten in Österreich "überwiegend aus öffentlichen Mitteln des erstgenannten Staates" (hier: Frankreich) "seiner Gebietskörperschaften oder seiner Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziert werden".

Nach Auffassung des BM für Finanzen sollte kein Anstoß daran genommen werden, dass als "öffentliche Mittel Frankreichs" auch EU-Förderungen gewertet werden, da zu diesen die Mitgliedstaaten und damit auch Frankreich beigetragen haben.

Wurde solcherart die Gesamtproduktion, die auch im Rahmen des österreichischen Gastspieles zur Aufführung gelangt, zu 80 % aus EU-Förderungen und zentralstaatlichen und regionalen französischen Mitteln gefördert, sind - falls eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Behörde Frankreichs vorliegt - die hier maßgebenden Voraussetzungen für die Steuerfreistellung in Österreich erfüllt; es ist nicht erforderlich, dass die Förderung ausschließlich auf das Ö...

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