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Das EuGH-Urteil in der Rechtssache D. - Gerät der Motor der Steuerharmonisierung ins Stottern?
THE DECISION OF THE EUROPEAN COURT OF JUSTICE IN THE D-CASE - IS THE ENGINE OF TAX HARMONISATION SPUTTERING?
On July 5, 2005 the ECJ published its decision in the D-Case. The Court did not follow the Opinion of the Advocate General and did not take the position that residents and non-residents were in a similar situation. Thus, the ECJ was able to decide on the issue of most-favoured-nation-treatment: it does not see any grounds for such a treatment under Community Law. Michael Lang gives a critical analysis of this decision. He argues that this decision is not in line with previous case law in several aspects.
I. Der Sachverhalt und die Rechtsfragen
Am hat der EuGH sein mit Spannung erwartetes Urteil in der Rechtssache D. veröffentlicht, in dem es unter anderem um das Thema der "Meistbegünstigung" ging: Das niederländische Steuerrecht sah auf dem Gebiet der Vermögensteuer einen Freibetrag vor, der im Regelfall nur Gebietsansässigen, nicht aber generell Gebietsfremden gewährt wurde. Das mit Belgien abgeschlossene DBA verpflichtete die Niederlande allerdings dazu, diesen Freibetrag auch in Belgien Ansässigen zu gewähren, während das mit Deutschland abgeschlossene DBA keine derartige Regelung enthielt. Weder Belgien noch Deutschland erhoben im maßgebenden Zeitraum eine Vermögensteuer.
Herr D. war in Deutschland ansässig. 10 % seines Vermögens bestand aus niederländischem Immobilienvermögen. Der Rest lag in Deutschland. Aufgrund seiner Ansässigkeit in Deutschland konnte Herr