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SWI 7, Juli 2005, Seite 354

VwGH zur schweizerischen AHV-Rente

- DBA: Österreichisches Besteuerungsrecht.

- EStG: Rente auf Grund freiwilliger Beitragzahlungen als wiederkehrender Bezug gem. § 29 EStG steuerpflichtig.

Die 1924 geborene, in Österreich ansässige Steuerpflichtige bezog im Streitzeitraum 1997 bis 1999 neben Inlandseinkünften von der schweizerischen Ausgleichskasse eine monatliche Altersrente, die auf Pflichtbeiträgen zur AHV-IV (der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) für die Jahre 1950 bis 1953 und auf freiwillig in den Jahren 1964 bis 1986 geleisteten Beiträgen beruhte. Diese Altersrente wurde der Beschwerdeführerin seit November 1986 ausbezahlt und für das Jahr 1994 erstmals mit der Begründung in die Steuererklärung aufgenommen, dass der kapitalisierte Wert der Rente nunmehr überschritten sei. Die Steuerpflichtige beantragte, sie steuerfrei zu belassen, da es sich bei der strittigen Rente "überwiegend um eine Zusatzpension zur gesetzlichen Alterspension" handle, welche nur 7,14 % der gesamten Rente betrage und die Beiträge nicht als Sonderausgaben abzugsfähig gewesen seien.

Der VwGH führt aus: Altersrenten aus einer ausländischen Sozialversicherung können wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 29 Z 1 EStG oder Einkünfte aus ni...

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