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SWI 7, Juli 2005, Seite 353

Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU

Gerald Toifl

Sánchez/Fluxà (Eurpopean Taxation 2005, 219 ff.) untersuchen, inwieweit aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des EuGH und der Richtlinie betreffend die SE eine grenzüberschreitende Sitzverlegung innerhalb der Europäischen Union ohne Realisierung stiller Reserven zulässig ist. Unter Berufung auf die Urteile des EuGH in den Rs. Centros, Überseering und Inspire Art kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Verlegung des Verwaltungssitzes (Ort der Geschäftsleitung) ohne Realisierung der stillen Reserven jedenfalls dann zulässig ist, wenn die betreffende Gesellschaft in der EU errichtet wurde. Diese Rechtsfolge ist unabhängig davon, ob beim Wegzug Besteuerungssubstrat im wegziehenden Staat verbleibt. Die Autoren geben aber auch zu bedenken, dass es dadurch zu einer ungerechten Verteilung des Steueraufkommens zwischen den Mitgliedstaaten kommen kann.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. Gerald Toifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien sowie Lehrbeauftragter am Institut für österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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