Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU
Sánchez/Fluxà (Eurpopean Taxation 2005, 219 ff.) untersuchen, inwieweit aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des EuGH und der Richtlinie betreffend die SE eine grenzüberschreitende Sitzverlegung innerhalb der Europäischen Union ohne Realisierung stiller Reserven zulässig ist. Unter Berufung auf die Urteile des EuGH in den Rs. Centros, Überseering und Inspire Art kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Verlegung des Verwaltungssitzes (Ort der Geschäftsleitung) ohne Realisierung der stillen Reserven jedenfalls dann zulässig ist, wenn die betreffende Gesellschaft in der EU errichtet wurde. Diese Rechtsfolge ist unabhängig davon, ob beim Wegzug Besteuerungssubstrat im wegziehenden Staat verbleibt. Die Autoren geben aber auch zu bedenken, dass es dadurch zu einer ungerechten Verteilung des Steueraufkommens zwischen den Mitgliedstaaten kommen kann.