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SWI 7, Juli 2005, Seite 352

Nachversteuerung bei Wegzug

(BMF) - § 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH () einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Durch Wegzug kann sonach die Verpflichtung zur Nachversteuerung doppelverwerteter Auslandsverluste nicht beseitigt werden. (EAS 2594 v. )

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