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Methodenwechsel - Ausnahmeregelungen für das Vorliegen einer Passivgesellschaft
"SWITCH OVER" - EXEMPTIONS FROM THE QUALIFICATION AS "PASSIVE COMPANY"
If the foreign subsidiary is qualified as a "passive company" and not taxed at a rate comparable to the Austrian corporate tax rate, the "switch over" from the exemption to the credit method will occur. In that event dividends and capital gains are not tax exempt in Austria; foreign taxes can be credited. The CTA specifies the income sources leading to the qualification as a "passive company" and the executive order specifies certain exemptions. Norbert Schrottmeyer deals with these exemptions laid down in the executive order.
I. Einleitung Bei kumuliertem Vorliegen beider in § 10 Abs. 4 KStG i. d. F. nach BudgetbegleitG 2003 genannten Verdachtsmomente kommt der Wechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode ("Switch-Over") bei internationalen Schachtelbeteiligungen zum Tragen. Das bedeutet, dass sowohl Dividenden als auch Veräußerungsgewinne in Österreich nicht von der Steuer freigestellt sind, jedoch ausländische Steuern auf Antrag angerechnet werden können. Ob der Methodenwechsel eintritt, hängt nach der Übergangsphase (siehe FN 1) davon ab, ob die ausländische Gesellschaft als "Passivgesellschaft" zu qualifizieren ist, deren Steuerbelastung der österreichischen Steuerbelastung nicht verglei...