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SWI 7, Juli 2005, Seite 307

Problematische argentinische Staatsanleiheabwertungen

Hat ein österreichisches Bankunternehmen Werteinbußen an argentinischen Staatsanleihen wegen eingetretener Kursverluste erlitten, dann ist zunächst ausschließlich S. 308nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu prüfen, ob diese Wertverluste im Wege von Teilwertabschreibungen gewinnmindernd zu berücksichtigen sind. Zutreffendenfalls muss dieses Ergebnis bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens selbst dann hingenommen werden, wenn das Besteuerungsrecht an Wertzuwächsen dieser Anleihen Argentinien eingeräumt wird. Dies deshalb, weil ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte schaffen kann, die nach innerstaatlichem Recht nicht bestehen ( B 210, 211/1964; ). Kommt es allerdings zu einer Doppelverwertung dieses Auslandsverlustes, dann ist eine differenzierte Sichtweise geboten. Doppelverwertungen in diesem Sinn liegen stets dann vor, wenn der Verlust in irgendeiner Form dazu eingesetzt wurde, sich ausgleichende Vermögensvorteile zu verschaffen, z. B. DBA-steuerfreie Zinsen zu lukrieren. Denn Abkommensrecht darf nicht dazu benützt werden, sich missbräuchlich Steuervorteile zu verschaffen. (EAS 2590 v. )

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