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Berücksichtigung von außerbetrieblichen Auslandsverlusten
Das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (, 99/14/0217) beruht auf dem Prinzip, dass durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht Besteuerungsrechte geschaffen werden können, die nach innerstaatlichem Recht nicht vorhanden sind. Es ist daher stets in einem ersten Schritt die inländische Steuerbemessungsgrundlage nach inländischem Recht (ohne Berücksichtigung von DBA-Recht) zu ermitteln. Erst in einem zweiten Schritt ist sodann festzustellen, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß die Besteuerungsgrundlage zu vermindern ist, um das abkommensgemäß angestrebte Ziel einer Vermeidung der Doppelbesteuerung zu erreichen.
Im Rahmen der im innerstaatlichen Recht verankerten unbeschränkten Steuerpflicht kürzen sowohl inländische und ausländische Verluste die inländische Besteuerungsgrundlage. Ein Ausschluss von außerbetrieblichen Verlusten ist - von bestimmten hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen - gesetzlich nicht vorgesehen. Hat daher ein in Österreich ansässig gewordener Steuerpflichtiger in seinem deutschen Liegenschaftsbesitz Verluste erlitten, die nach österreichischem Recht nicht von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind (keine Liebhabereiverluste), dann kann di...