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Europarechtliche Bedenken gegen die Besteuerung ausländischer Familienstiftungen nach § 15 deutsches AStG
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, in dem geklärt werden soll, ob die in § 15 AStG vorgesehene Ungleichbehandlung ausländischer gegenüber inländischen Familienstiftungen mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages im Einklang steht. Kellersmann/Schnitger (IStR 2005, 253 ff.) untersuchen diese Frage und kommen dabei zu folgenden Ergebnissen: Die Errichtung ausländischer Familienstiftungen wird regelmäßig von der Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 56 EG geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf die Durchgriffsbesteuerung der laufenden Einkünfte der Familienstiftung an die Begünstigten gem. § 15 AStG. Hilfsweise kommt auch das allgemeine Freizügigkeitsrecht gem. Art. 18 EG-Vertrag zur Anwendung. Vor diesem Hintergrund widerspricht insbesondere die in § 15 AStG vorgesehen Durchgriffsbesteuerung der laufenden Einkünfte von Familienstiftungen an ihre Begünstigten den Bestimmungen des EG-Vertrages.