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SWI 6, Juni 2005, Seite 301

Verlustverrechnung über die Grenze

Gerald Toifl

Kleinert/Nagler (GmbHR 2005, R 145 ff.) analysieren die Schlussanträge des Generalanwaltes Maduro in der Rs. C-446/03 Marks & Spencer. Generalanwalt Maduro hat in seinen Schlussanträgen insbesondere die Ansicht vertreten, dass gemeinschaftsrechtlich eine Verlustverrechnung über die Grenze dann nicht geboten ist, wenn Verluste auf Ebene der ausländischen Tochtergesellschaft genutzt werden können (wobei ein Verlustvortrag als Nutzung bereits ausreichen würde). Kleinert/Nagler schließen daraus, dass angesichts der großen Bedeutung dieses Verfahrens für das Steueraufkommen der einzelnen Mitgliedstaaten (in Deutschland wird mit Steuerausfällen im zweistelligen Milliardenbereich gerechnet) die Schlussanträge des Generalanwaltes den Eindruck vermitteln, als ob der EuGH unter dem Einfluss mitgliedstaatlicher Drohungen von seinem Selbstverständnis als Motor der Integration abrücken wolle. Allerdings bleibe zu hoffen, dass der "Treibstofftank" des Plenums des EuGH ausreichend gefüllt ist, damit er seine integrationsfreundliche Rechtsprechung gegen Störfeuer aus der Politik fortsetzen kann.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Dr. Gerald Toifl ist selbständiger Rechtsanwalt, Steuerberater und ...
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