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SWI 6, Juni 2005, Seite 282

DBA-Auslegungsänderung in Bezug auf Künstleragenturen

(BMF) - Basierend auf der Rechtsauffassung des BFH (BFH , BStBl. II 1984, 828) wurde Artikel 17 Abs. 1 des OECD-MA so ausgelegt, dass diese Bestimmung nicht gestattet, die von einer ausländischen Künstleragentur bezogenen Einkünfte im Inland zu besteuern. Denn in dem zitierten BFH-Urteil wurde die deutsche Abzugsbesteuerung gegenüber einer österreichischen Konzertdirektion als abkommenswidrig eingestuft.

Im Gefolge der VwGH-Judikatur zu den ausländischen Künstleragenturen (, 2000/15/0033 und , 2000/14/0165) wird aber nun der Weg geöffnet, Art. 17 Abs. 1 OECD-MA anders auszulegen.

Eine solche Auslegungsänderung kommt allerdings einer Neugestaltung der Rechtslage gleich, die nach Auffassung des VfGH (, V 98-103/92-8) im Wege einer Rechtsverordnung umgesetzt werden muss. Eine derartige Verordnung (DBA-Entlastungsverordnung) steht vor der Fertigstellung und soll nach den derzeitigen Plänen mit in Wirksamkeit gesetzt werden.

Bis zum Wirksamwerden dieser Verordnung wird daher die geltende Rechtslage weiterhin anzuwenden sein, derzufolge Entgelte an Künstleragenturen (die im eigenen Namen auftreten und durch eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgewiesen sind) in Österreich nicht zu besteuern sind, wenn das Abkommen m...

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