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Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft
(BMF) - Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre deutsche Holding-Muttergesellschaft können gemäß § 94a EStG nur im Rückzahlungsweg von der Kapitalertragsteuer entlastet werden. Eine gleiche Vorgangsweise sah die Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (1954) vor. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland (2000) im Jahr 2003 ist aber dieser Durchführungsverordnung die Rechtsgrundlage entzogen worden. Bis zum Wirksamkeitsbeginn der in Vorbereitung stehenden DBA-Entlastungsverordnung (voraussichtlicher Wirksamkeitsbeginn ) besteht daher derzeit keine Verpflichtung, die im DBA-Deutschland vorgesehene Herabsetzung der Kapitalertragsbesteuerung auf 5 % im Rückzahlungsweg vorzunehmen. Behält die österreichische Tochtergesellschaft allerdings die Kapitalertragsteuer nur in Höhe von 5 % ein, trägt sie die Verantwortung, die DBA-Anspruchsberechtigung der deutschen Gesellschaft nachweisen zu können (mittels einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung). (EAS 2601 v. )