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PV-Info 4, April 2023, Seite 19

Mündliche Verhandlung bedeutet Recht auf ein faires Verfahren

Christa Kocher

Auch wenn sich die Entscheidungen die Umwandlungen von Werkverträgen in Dienstverträge betreffend stark ähneln und die Chance, dass es sich tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit handelt, relativ gering ist, darf das BVwG bei Vorliegen einer gut begründeten Beschwerde mit angebotenen Beweisen nicht von einer mündlichen Verhandlung absehen, da es ansonsten das Unmittelbarkeitsprinzip verletzt ().

Sachverhalt

2017 stellte die Salzburger Gebietskrankenkasse fest, dass vier Personen (Mitbeteiligte) aufgrund ihrer für die revisionswerbende Partei in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit entgeltlich ausgeübten Tätigkeit der Pflichtversicherung als Dienstnehmer unterlagen. Begründet wurde der Bescheid damit, dass das Unternehmen mit der Vermietung und dem damit verbundenen Auf- und Abbau sowie dem Transport von Messeständen beschäftigt sei. Dabei beschäftige es neben eigenen Dienstnehmern auch bei Bedarf diverse Subunternehmen. Die Mitbeteiligten hätten über keine Gewerbeberechtigung, keine betriebliche Struktur, keine eigenen Dienstnehmer und keine wesentlichen Betriebsmittel (außer Kleinwerkzeug) verfügt. Alle Vereinbarungen seien nur mündlic...

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