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SWI 5, Mai 2005, Seite 247

VwGH zu Grenzgänger Schweiz

Das Sich-üblicherweise-an-jedem-Arbeitstag-vom-Wohnort-an-den- Arbeitsort-Begeben stellt auf die auf das konkrete Dienstverhältnis bezogene Zahl der Arbeitstage ab.

Die Voraussetzung des arbeitstäglichen „Pendelns" ist auch erfüllt, wenn der Dienstnehmer an „arbeitsfreien" Tagen seine Arbeitsvorbereitung zu Hause vornimmt.

Der Steuerpflichtige ist Musiklehrer (Gitarrelehrer). Als solcher erzielt er aus der Lehrtätigkeit an zwei Schulen in Österreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem unterrichtet er an einer Musikschule an einem unweit der Grenze gelegenen Ort in der Schweiz. Ihm ist in der Schweiz eine Grenzgängerbewilligung erteilt worden, weshalb er an die kantonale Steuerbehörde 3 % der ausbezahlten Bezüge abführt. Das Finanzamt und ihm folgend die Berufungsbehörde qualifizieren die Einkünfte von der Musikschule in der Schweiz als solche aus nichtselbständiger (unselbständiger) Arbeit als Grenzgänger und unterziehen sie gemäß dem DBA-Schweiz unter Anrechnung der 3-%-igen schweizerischen Steuer der österreichischen Besteuerung.

In der Berufungsentscheidung wird ausgeführt, hinsichtlich der Frage des grenznahen Arbeits- und Wohnortes hätten sich die Finanzverwaltung...

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