Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Werbeverträge von ausländischen Sportlern
Der BFH hat mit Urteil vom (I R/73/02) einige seit langem strittige Fragen über die Zuordnung von Einkünften aus Werbeverträgen zu einer der in § 49 dEStG genannten Einkunftsarten entschieden. Demnach unterliegen die von einem inländischen Unternehmen an eine ausländische Kapitalgesellschaft gezahlten Vergütungen für die Einräumung des Rechts an der Person eines Sportlers durch einen Dritten sowie das Recht, von diesem bestimmte Dienstleistungen zu verlangen, nur dann dem Steuerabzug gem. § 50a Abs. 4 Nr. 3 dEStG, wenn die Vergütungen für die Überlassung der Rechte gezahlt werden. Graf/Bisle (Praxis internationale Steuerberatung 2005, 83 ff.) analysieren die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die deutsche Besteuerungspraxis. Aufgrund der insoweit vergleichbaren Rechtslage in Österreich sind die von den Autoren angestellten Überlegungen auch für Österreich von Interesse.