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US-Liegenschaftserträgnisse einer inländischen KG mit deutschen Gesellschaftern
(BMF) - Erwirbt eine inländische Werbe-GmbH & Co. KG mit deutschen Gesellschaftern ein zur Vermietung und späteren Weiterveräußerung bestimmtes Bürogebäude in den USA, dann unterliegen die daraus erzielten US-Einkünfte der österreichischen Besteuerung, wenn die US-Liegenschaft nach österreichischem Steuerrecht dem inländischen Betriebstättenvermögen der KG (als gewillkürtes Betriebsvermögen) zuzurechnen ist. Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen ist allerdings nicht anwendbar, weil die Steuerpflichtigen (die deutschen Personengesellschafter) nicht in Österreich, sondern in Deutschland ansässig sind. Dennoch sind die US-Steuern nach Maßgabe des österreichisch-amerikanischen DBA in Österreich anrechenbar, weil die von deutschen Gesellschaftern betriebene Personengesellschaft ein „deutsches Unternehmen" mit österreichischen Betriebstätten darstellt, das nach der Nichtdiskriminierungsklausel des Art. 24 Abs. 3 DBA-Deutschland nicht gegenüber österreichischen Unternehmen benachteiligt werden darf. (EAS 2579 v. )