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Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie in § 50g dEStG
Ebenso wie in Österreich sind auch in Deutschland Zinszahlungen in das Ausland nur selten beschränkt steuerpflichtig. Dies ist etwa der Fall, wenn das zugrunde liegende Darlehen durch ein Grundpfandrecht im Inland gesichert ist. Vor diesem Hintergrund hat auch in Deutschland die Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie insbesondere für Lizenzzahlungen in das Ausland Bedeutung, weil diese der beschränkten Steuerpflicht und einer Abzugsverpflichtung an der Quelle unterliegen. Dörr (IStR 2005, 109 ff.) gibt einen Überblick über die Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie in das deutsche Recht. Nach Ansicht von Dörr wäre der Gesetzgeber gut beraten gewesen, nicht nur bei Zahlungen an unmittelbar verbundene Unternehmen eine Pflicht zur Steuerentlastung an der Quelle vorzusehen. Vielmehr hätte er zugleich auch mittelbare Beteiligungsverhältnisse in die Regelung miteinbeziehen können, weil dadurch eine höhere Strukturneutralität gewonnen worden wäre und der Steuerpflichtige nicht erst zu Gestaltungen greifen müsste, um die Quellensteuer in Deutschland zu vermeiden.